Im Dienste der technischen Innovation
Für Global Brands war ich in den letzten Jahren an 48 Diensterfindungen* (global, EU, USA, Indien, Brasilien, China) als Leiter von Research and Development federführend beteiligt. Weil ich dort weiterdenke, wo andere aufhören. Immer! Und das zahlt sich aus – für meine Auftraggeber. Und für mich:
Ich freue mich sehr, für eine meiner technologischen Innovationen mit dem Leonardo Award 2017 für herausragend innovative Leistungen sowie dem Clusterland Award für Balanced Manufacturing interdisziplinäre Zusammenarbeit der FFG belohnt worden zu sein.
“If I have an apple, and you have an apple, and we exchange apples – then you and I still have one apple. But if I have an idea, and you have an idea, and we exchange ideas – then we both have two ideas.”
G.B. Shaw
Schwerpunkt: Klimafreundlichkeit und Dekarbonisation
Entwicklungsingenieur ist man nicht nur 9 to 5, sondern 24/7. Ich entwickle, also bin ich – so wie einen meiner größten Erfolge, auf den ich sehr stolz bin: eine wegweisende industrielle Fertigungsstraße für die Lebensmittelindustrie, die heute bereits bei zahlreichen Big Playern weltweit erfolgreich im Einsatz ist.
Die zukunftsweisende Innovation dieser neuen Technologie liegt bei dieser Entwicklung in der Klimafreundlichkeit, die mir ganz besonders am Herzen liegt. Das System reduziert den Energieverbrauch maßgeblich – und senkt die CO- und NOx-Emissionen radikal.
Erfindungen**
2022
2021
2020
2019
2018
(3) Eine Diensterfindung ist die Erfindung eines Dienstnehmers, wenn sie ihrem Gegenstande nach in das Arbeitsgebiet des Unternehmens, in dem der Dienstnehmer tätig ist, fällt und wenn
a) entweder die Tätigkeit, die zu der Erfindung geführt hat, zu den dienstlichen Obliegenheiten des Dienstnehmers gehört oder
b) wenn der Dienstnehmer die Anregung zu der Erfindung durch seine Tätigkeit in dem Unternehmen erhalten hat oder
c) das Zustandekommen der Erfindung durch die Benützung der Erfahrungen oder der Hilfsmittel des Unternehmers wesentlich erleichtert worden ist.
(1) Der Erfinder hat Anspruch auf Nennung als Erfinder.
(2) Der Anspruch kann nicht übertragen werden und geht nicht auf die Erben über. Ein Verzicht auf den Anspruch ist ohne rechtliche Wirkung.
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